Fahrz. Umschreibung LKW/PKW

Bei Fahrzeugen, die beim Kauf als Nutzfahrzeug, d.h. Lastkraftwagen ausgewiesen werden besteht die Möglichkeit diese auf Personenkraftwagen (PKW) umzuschreiben.

Es handelt sich überwiegend um nachstehende Fahrzeugtypen:
Pick-Up, Geländewagen und Lieferfahrzeuge



Folgende Vorteile haben Sie durch eine Umschreibung von LKW auf PKW Zulassung:

Kostenersparnis bei der KFZ-Versicherung
kein Fahrverbot mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen
kein Fahrenschreiberpflicht

 

  • Sie haben Fragen, dann rufen Sie uns an unter Telefon 06269 - 41020. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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